Erlass: Schulinterne sonderpädagogische Beratung an allgemeinen Schulen
Erlass: „Schulinterne sonderpädagogische Beratung an allgemeinen Schulen“
Quelle: MK Niedersachsen
Erlass: „Schulinterne sonderpädagogische Beratung an allgemeinen Schulen“
Quelle: MK Niedersachsen
Aufsatz: „Schulinterne sonderpädagogische Beratung an allgemeinen Schulen“
Quelle: MK Niedersachsen
Die inklusive Beschulung in Niedersachsen geht in den meisten Fällen mit der Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes einher. Im weiteren Verlauf werde ich dafür die Abkürzung SUB verwenden. Die Feststellung des SUB´s dient dazu, Fördermaßnahmen zu initiieren, die weiterführende Ressourcen (Unterrichtsstunden) bedürfen oder, die der Schule dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen entsprechend zuzuweisen. Dazu muss man wissen, dass derzeit jede Grundschule pauschal pro Klasse 2 Stunden zusätzlich als sonderpädagogische Grundversorgung erhalten.
Flyer Fragen und Antworten zur inklusiven Schule
Quelle: MK Niedersachsen
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung
RdErl. d. MK v. 31.1.2013 -32-81006/2 – VORIS 22410 01 70 00 001
Quelle: MK Niedersachsen
Verordnung zum Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
Nds. GVBl. Nr. 2/2013, ausgegeben am 31. 1. 2013
Quelle: MK Niedersachsen
Aufsatz: Die Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung
von Marie-Christina Waje und Dr. Peter Wachtel
SVBL 02/2013
Der Wechsel an die weiterführende Schule: Übergänge gestalten!
Eine Information für Erziehungsberechtigte von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
Quelle: MK Niedersachsen