Es gibt viel Mythen in der Grundschule. Viele halten sich hartnäckig über viele Jahre und Generationen. Meine am häufigsten gehörten Mythen habe ich hier aufgeführt. Die Liste werde ich stetig fortführen.
Hitzefrei gibt es automatisch
Hitzefrei ist immer noch möglich und (noch) nicht abgeschafft. Dabei ist eine genaue Temperatur nicht entscheidend. Die Schulleitung entscheidet im Rahmen der Eigenverantwortung, ob und bei wieviel Grad Raumtemperatur Hitzefrei gegeben wird. Die Außentemperatur spielt dabei eine große, jedoch nicht alleinige Rolle. Viele Schulgebäude erhitzen sich aufgrund ungünstiger Bauweisen oder Belüftungen extrem auf und diese Temperaturen bleiben selbst dann noch erhalten, wenn die Außentemperaturen schon wieder sinken.
Mittlerweile hat ein „Hitzefrei“ jedoch kaum noch Auswirkungen auf die Schulzeit der Kinder. Aufgrund der Verlässlichkeit von Grundschulen und evtl. Ganztagsbetrieben, sind die Schulen verpflichtet, die Kinder in diesen Zeiten dennoch zu betreuen. Nur, wenn die Eltern zustimmen und informiert sind, dürfen die Kinder früher nach Hause entlassen werden. Viele Schule haben dafür bestimmte Regelungen – wie Abfragen zu Beginn eines Schuljahres – getroffen, denn es ist nicht möglich, alle Elternhäuser z. B. telefonisch abzufragen, ob „die Kinder am Ende der nächsten Stunde nach Hause gehen dürfen“.
Weiterführende Informationen gibt es auf der Themenseite „Hitzefrei“.
Kinder können einfach beurlaubt werden
Jein. Natürlich gibt es Gründe, sein Kind vom Unterricht beurlauben zu lassen. Neben wichtigen, nicht am Nachmittag möglichen Arztterminen, sind auch Kuren, religiöse Feste, Hochzeiten, Todesfälle, Jubiläen (60./70./80. Geburtstag) Gründe, bei denen eine Beurlaubung genehmigt werden kann. Direkt vor und nach Ferien ist dies jedoch kaum möglich, da es in der Vergangenheit oft zu Gunsten von billigeren Urlaubsreisen missbräuchlich beantragt worden ist – und leider in einigen Fällen auch ohne Genehmigung durchgeführt worden ist. Das kann zu unangenehmen Situationen z. B. an Flughäfen führen, da die Bundespolizei durchaus kontrolliert, ob schulpflichtige Kinder noch während der Schulzeit einen Flug antreten wollen. Hier läuft man Gefahr, ein Bußgeldbescheid zu erhalten.
Kopiergeld & Co. sind illegal
In Niedersachsen gibt es keine Lehrmittelfreiheit mehr. Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder entsprechend der schulischen Vorgaben auszustatten. Kopien von Arbeitsblättern gehören zu den Arbeitsmitteln der Kinder, so dass die Schule dafür eine Kostenerstattung verlangen darf. In der Regel sind diese Kopiergelder weit weniger teuer als der Kauf von Heften, die nicht im vollen Umfang benötigt und bearbeitet werden. Auch ist es nicht wirtschaftlich, wenn Verlage die Kopiervorlagen der Lehrwerke als Heft herausgeben, welches dann für jedes Kind von den Eltern angeschafft werden muss. Die Kopiergelder decken nur einen kleinen Teil der gesamten Kopierkosten der Schule und werden somit stark subventioniert.
Autor & Herausgeber

Björn Bauch ist langjähriger Leiter einer Grundschule. Sein Ziel ist die Minimierung von Missverständnissen und Unwissenheiten rund um die Themen der Grundschule.
In seiner freien Zeit beschreibt er seine Gedanken und Meinungen zur aktuellen Schulpolitik hier in seinem Grundschulblog. Weiterführende Informationen rund um das Thema Grundschule erhalten Sie auch hier auf den Informationseiten von https://www.grundschul.tips
Über den Autor
Björn Bauch ist langjähriger Leiter einer Grundschule. Sein Ziel ist die Minimierung von Missverständnissen und Unwissenheiten rund um die Themen der Grundschule.
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