Änderungen zum Einschulungsstichtag
Ende März 2018 hat der Niedersächsische Landtag eine Änderung im Niedersächsischen Schulgesetz beschlossen. Bei der Gesetzesänderung geht es um den flexiblen Einschulungsstichtag.
Was ist neu?
Bislang galt, dass Kinder, die bis zum 30.09. eines Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, im aktuellen Jahr auch schulpflichtig werden (lesen hierzu auch diesen Artikel).
Die dazu geführte Diskussion ist alt und es gibt viele Argumente, die gegen dieses späte Zeitfenster sprechen. Nun gibt es ab sofort die Möglichkeit, dass Eltern per einfachem Brief an die Schule und in eigener Verantwortung unbürokratisch ihr Kind um ein Jahr vom Schulbesuch zurückstellen können.
Bedingungen/Voraussetzungen
Ihr Kind vollendet in bis zum 30.09. dieses Jahres das 6. Lebensjahr und (!) hat in der Zeit vom 01.07. bis zum 30.09. seinen Geburtstag. Ihr Brief erreicht die zuständige Schule bis zum 01.05. des aktuellen Jahres. Dann können Sie Ihr Kind per Brief an die zuständige Schule um ein Jahr vom Schulbesuch zurückstellen.
Die Regelungen für die, die nach dem 30.09. Geburtstag haben (Kann-Kinder) bleiben davon unberührt.
Wird Ihr Kind zwar im aktuellen Jahr schulpflichtig, vollendet aber vor dem 01.07. das sechste Lebensjahr, so gilt der flexible Einschulungsstichtag nicht! Auch wenn Ihr Brief die Schule erst am 2. Mai oder später erreicht, ist die genannte Möglichkeit verstrichen. Der erste Mai ist eine Ordnungsfrist!
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Meine Meinung:
Ein flexibler Einschulungsstichtag war lange überfällig. Damit hat man den Druck von den Eltern genommen und man hat den Stichtag (30.09.) aufgeweicht. Diese Möglichkeit ist zu begrüßen. Für Kinder, die vor dem 01.07. geboren sind und die dadurch nicht in den Genuss dieser Flexibilisierung kommen, besteht immer noch die Möglichkeit einer Zurückstellung über die Gespräche und die Beratungen mit der Schulleitung.
Autor & Herausgeber
Über den Autor
Björn Bauch ist langjähriger Leiter einer Grundschule. Sein Ziel ist die Minimierung von Missverständnissen und Unwissenheiten rund um die Themen der Grundschule.
In seiner freien Zeit beschreibt er seine Gedanken und Meinungen zur aktuellen Schulpolitik hier in seinem Grundschulblog. Weiterführende Informationen rund um das Thema Grundschule erhalten Sie auch hier auf den Informationseiten von https://www.grundschul.tips
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Hallo Natalia,
leider ist die Zeit verstrichen (1.Mai), in der die Eltern per einfachem und formlosen Schreiben die Einschulung um ein Jahr hätten verschieben können (gilt in Niedersachsen).
Jetzt müssten sie bei der Schulleitung einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch stellen. So wie es früher war, bzw. auch jetzt immer noch so bei Kindern, die nicht in den Flex-Zeitraum fallen, gemacht werden muss.
Dieser Antrag muss begründet werden. Welche Gründe führen die Eltern denn an? Die Schulleitung wird dann darüber entscheiden.
Der Kindergarten kann immer Hinweise auf die Schulfähigkeit von Kindern geben, dennoch müssen die Eltern aktiv werden. Entweder über den besagten flexiblen Einschulungsstichtag (Kind wird zwischen dem 1.7. und 30.9. sechs Jahre alt) oder halt einem regulären Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch.
Hier hätte der Kindergarten darauf hinweisen müssen, dass die Eltern trotz allem die Zurückstellung noch beantragen müssen, bzw. hätten informieren müssen, dass die Hinweise vom Kindergarten offenbar nicht ausreichen, um die Schulleitung von einer Nicht-Einschulung zu überzeugen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen erstmal helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Bauch
Guten Tag wir haben ein Problem. und zwar haben unsere Freunde eine Tochter die wird im August 6 Jahre alt ..die haben sich entschieden sie noch im Kindergarten zu lassen. die Erzieherin hat den Eltern gesagt die müssten nichts weiter Unternehmen. de4 Kindergarten würde der Schule Bescheid geben, dass sie noch im Kindergarten bleibt. jetzt haben die Eltern v8n der Schule elternbrief bekommen für ein Elternabend zur Einschulung und weiteren Infos . die Eltern sind mit dem schreiben zum kinde4 Garten und die sagen die hätten damit nichts zu tun die Eltern hätten sich selber darum kümmern müssen. was nun muss das Kind zur Schule oder gibt es noch eine Möglichkeit im Kindergarten zu bleiben? vielen Dank