Die Schullaufbahnempfehlung ist weggefallen – doch was hat sich für den Übergang nach Klasse 5 verändert?

Eigentlich nicht viel! Ein Rückfall in die in der Schullaufbahnempfehlung genannte Schulform bei anderweitiger Anmeldung (Schule empfahl RS, Eltern meldeten an RS an) und bei wiederholtem Sitzenbleiben besteht nicht mehr.

Das MK Niedersachsen hat einen Flyer dazu herausgegeben.

Die Eltern bestimmen nach wie vor, wo sie ihr Kind nach der 4. Klasse anmelden. Ganz gleich, wie das Zeugnis am Ende der Klasse ausfällt, nehmen die Eltern die Anmeldung an der weiterführenden Schule selbstständig vor.

Dabei spielt die Schulform (Hauptschule, Realschule, Haupt- und Realschule, Oberschule, Gymnasium, KGS, IGS, freie Schule) keine Rolle. Einzig an der KGS und der IGS kann es Aufnahmebeschränkungen geben. Diese beziehen sich jedoch auf die Aufnahmekapazitäten und dem Einzugsgebiet und nicht nach den Leistungen der Kinder.

Meine Meinung:

Der Übergang nach Klasse 5 ist ein wichtiger Schritt. Nachdem die Kinder ihre ersten Schuljahre in der Grundschule verbracht haben, müssen sie sich an den meist viel größeren weiterführenden Schulen durchsetzen. Glücklicherweise ist die Schullaufbahnempfehlung weggefallen. Dennoch sollte in den Beratungsgesprächen der vierten Klasse mit den Klassenlehrkräften ausführlich besprochen werden, welche Schulform für das Kind am geeignetsten ist.

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Björn Bauch

Über mich:

Ich bin seit 23 Jahren im niedersächsischen Schuldienst tätig, 13 Jahre davon als Leiter einer 3-zügigen Grundschule. Mein Anliegen ist das Helfen bei schulischen Fragen, das Herstellen von Transparenz sowie – das möglicherweise – Richtigstellen von falschen Annahmen in Bezug auf die Rechtslage.

Schon vor vielen Jahren habe ich diese Webseite sukzessive erstellt, um die immer wieder auftretenden Fragen bei Eltern beantworten zu können.